Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchungsverlauf

Entsprechend der Reiseprogramme von Holters-Suedamerika (im folgenden HS) werden Buchungswünsche mündlich oder schriftlich entgegengenommen. Die Kunden erhalten anschließend per Mail oder Post einen Reisevertrag. Der Reisevertrag wird nach Unterzeichnung des Vertrages wirksam.


2.1 Zahlungsbedingungen

Im Reisevertrag sind die Zahlungsfristen – Anzahlung und Restzahlung – des Reisepreises unbedingt einzuhalten. Die Zahlungen sind auf das im Reisevertrag angegebene Geschäftskonto von Holters-Suedamerika zu leisten.


2.2 Zahlungsbedingungen für die Ausstellung der Flugtickets

Für die Buchungen der erforderlichen Flugtickets nach Sudamerika und innerhalb des südamerikanischen Kontinentes muß die im Reisevertrag ausgewiesene Anzahlung spätestens am 4. Tag nach erfolgter Buchung auf dem Geschäftskonto von HS eingegangen sein. Die Flugtickets werden nach Eingang der Zahlung innerhalb von drei Tagen ausgestellt. Bei verspätetem Zahlungseingang sind Stornokosten, Preis- und Tarifänderungen vorbehalten. Zudem können wir bei Zahlungsverzögerungen nicht verhindern, dass Buchungen durch die Fluggesellschaft automatisch gestrichen werden.

Für die Ausstellung der Flugtickets müssen die Namensangaben – wie im Reisepass ausgewiesen – angegeben werden. Sind die Flugtickets ausgestellt, kann nachträglich keine Änderung der Namen mehr vorgenommen werden. Sollte nachträglich dennoch eine Namensänderung notwendig sein, muß das bereits ausgestellte Flugticket als Stornierung behandelt werden. In diesem Fall können Stornierungskosten in voller Höhe des Flugpreises anfallen. Für bereits gebuchte Flugtickets kann auch keine Ersatzperson angegeben werden, um eine Stornierung zu vermeiden.


3. Reservierungswünsche im Flugzeug

Sitzplatzwünsche im Flugzeug und Business-Flüge  müssen mit Abschluß des Reisevertrages geäußert werden. Dies betrifft auch Wünsche für vegetarisches Essen im Flugzeug.


4. Hotels und Touren

Für  manche Unterkünfte und Reiserouten ist eine Anzahlung von bis zu 65% des Gesamtpreises sofort nach der Buchung fällig. Gebuchte Leistungen über die Weihnachts-, Silvester- und Karnevalstage oder bestimmte Saisonzeiten sind ggf. zu 100% sofort nach Buchung zu zahlen. Dies sind Vorgaben unserer Vertragspartner nach denen wir uns richten müssen, um die Reservierungen garantieren zu können. Die Angaben über Anzahlungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rechnung bzw. des Reisevertrages.


5. Unvorhersehbare Preiserhöhungen

Unvorhersehbare Flugpreiserhöhungen seitens der Airline bis zum Tage der Ticketausstellung werden mittels einer nachträglichen Ergänzungsrechnung dem Kunden in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise stehen unter dem Vorbehalt, dass sich die grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Reiselandes bis Reisebeginn nicht wesentlich verändern. Preisänderungen im Fall erheblicher Kursschwankungen müssen wir uns vorbehalten.


6. Pass-, Devisen-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen

Auskünfte erhalten Sie bei Bedarf von uns (ohne Gewähr). Da sich diese Bestimmungen laufend ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei den zuständigen Konsulaten zu erkundigen.


7. Versicherungen

Jeder Reisende ist bei den Fluggesellschaften nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen versichert. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, und Reiserücktrittversicherung. Die Anträge erhalten Sie auf Wunsch bei HS. Beachten Sie bitte beim Abschluss der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung die einschlägigen Versicherungsfristen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.


8. Haftung

Wo HS lediglich als Vermittler auftritt, wird keine Haftung  für die Erbringung der Leistungen übernommen.


9. Rücktritts- und Umbungsgebühren bei gebuchten Flügen

Ab dem Zeitpunkt der Ticketausstellung fallen 200,- € Gebühr pro stornierten oder umgebuchten Flug an. Vor Ticketausstellung ist eine Umbuchungsgebühr von 75,- € pro Umbuchung fällig. Nichterscheinen bei Abflug („No Show“) wird mit 100% des Reisepreises pro Ticket berechnet. Im letzten Fall entfällt also jegliche Rückerstattung des Flugpreises und jede Möglichkeit auf Umbuchung.


10. Rücktrittsgebühren für Hotels und Pauschalreisen

Der Rücktritt von einer gebuchten Reise wird wirksam mit dem Datum einer schriftlich eingereichten Kündigung. Für gebuchte Flüge, die mit der Pauschalreise in Zusammenhang stehen, gelten die oben genannten Bedingungen. Bei gebuchten Übernachtungen, Touren oder sonstigen Leistungen gilt folgendes: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt betragen die Rücktrittskosten je Person 25% des Reisepreises, bis zum 20. Tag 70% , bis zum 10. Tag 80%. Über diesen Zeitraum hinaus – ab 10. Tag vor Reiseantritt – ist der volle Reisepreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei verspäteter Rücktrittserklärung sowie bei Nichtantreten der Reise (“No Show”).

Ausnahmen gelten bei Leistungen über Silvester, Weihnachten und Karneval. Hier sind nach Buchung Stornogebühren von 100% fällig. Nach Reiseantritt besteht kein Anspruch auf Erstattung. Rücktrittsgebühren auf diese Leistungen werden nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen Reiseteilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird, vorausgesetzt, dass die in Verbindung stehenden Flüge noch buchbar sind. Hierbei kann sich eine Preisänderung für Flüge ergeben. Auf die betreffenden Flüge fallen die oben genannten Stornokosten an. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise entspricht und gesetzliche oder behördliche Vorschriften des Inlandes oder des jeweiligen Ziellandes nicht entgegenstehen. Ausserdem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Leistungen wenn HS im Auftrag für den Reisenden kurzfristig zur Sicherung seiner Buchung an die für Unterkünfte und Touren zuständigen Partner im Reiseland Anzahlungsbeträge transferieren musste. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter ist bis 14 Tage vor der Reise möglich, wenn:

  • die Mindestteilnehmerzahl bei einer Gruppenreise nicht erreicht wird. In diesem Falle werden Sie umgehend benachrichtigt und der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
  • ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Gruppen-Reise ungeachtet einer Abmachung nachhaltig stört, oder den Reiseleiter bzw. andere Teilnehmer bewusst gefährdet. In diesem Falle kann er vom Reiseleiter ausgeschlossen und zurückgeschickt werden. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt bestehen; evtl. Mehrkosten hat der verschuldete Teilnehmer selbst zu tragen, sowie er auch keinen Anspruch auf Rückvergütung hat. Achtung: gesonderte Stornobedingungen an Weihnachten, Silvester, Karneval und Ostern.

11. Umbuchungen

Wird auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, ist der Veranstalter bemüht, diesen Wunsch zu erfüllen. Die Gebühren sind denen des Rücktritts gleich. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.


12. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht

Sollte es dazu kommen, dass eine Vertragsleistung nicht erfüllt wird, hat der Reiseteilnehmer die Möglichkeit Abhilfe zu verlangen. Reiseleiter, Hotels und Tourenanbieter sind verpflichtet, soweit es die Umstände ermöglichen, Ersatzleistungen zu schaffen und Leistungsstörungen zu beseitigen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen müssen die Reisenden ihrerseits alles Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Keinesfalls anerkennt HS irgendwelche, nach Rückkehr der Reise vorgebrachten Forderungen, die auf Minderung des Reisepreises abzielen, wenn diese Forderungen nicht zum Zeitpunkt des Geschehens in präziser und unmissverständlicher Form unserem Büro, dem Reiseleiter oder dem Veranstalter im Zielland vorgetragen wurden. Eine Reklamation muss vom Reiseleiter, Hotel oder Veranstalter schriftlich quittiert sein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen unverzüglich nach Beendigung, spätestens aber 1 Monat nach derselben geltend gemacht werden; sie verjähren 3 Monate nach Beendigung der Reise.

Infolge höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, innenpolitischer Unruhen etc. ist vor Antritt der Reise die Aufhebung des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen (nach § 651 j BGB) möglich. Wird der Vertrag gekündigt, so kann HS für die bereits erbrachten (oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden s.u.) Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Tritt dieser Umstand während der Reise auf, kann der Veranstalter für dadurch notwendige Programmänderungen oder Annullierungen nicht haftbar gemacht werden. Zur Beendigung der Reise kann HS für noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. HS ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückreise zu ermöglichen. Evtl. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.

Die von HS in tropischen und subtropischen Destinationen angebotenen Unterkünfte sind sauber und gepflegt. Es kann aber u.U. vereinzelt vorkommen, dass man mit diversem Kleingetier konfrontiert wird. Sollte es störende Ausmaße annehmen, ist die Reiseleitung, das Hotel oder der Veranstalter sofort zu informieren, damit Störungen beseitigt oder vermieden werden können. Ein Schadensersatzanspruch wegen derartiger Störungen oder Art der Störungsbeseitigung besteht ausdrücklich nicht.


13. Haftung

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung erbracht, so erbringen wir Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Bei Unfällen im Luft-, Wasser- oder Straßenverkehr, auch Streiks, Bissen oder Angriffen durch Tiere oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die sich unserem Einfluss als Reisevermittler entziehen, besteht gegenüber HS kein Haftanspruch.


14. Allgemeines

Alle Preise, Flugtermine, Flugstrecken usw. entsprechen dem neuesten Stand. Tarif- und Flugplan- und Streckenänderungen sind vorbehalten. Ebenso stellen wir Erhöhungen der Sicherheitsgebühr und Flughafensteuer bis zum Zeitpunkt der Abreise in Rechnung.


15. Insovenz-Reisesicherungsschein

Bei Abschluss eines Reisevertrages mit mehreren Leistungen erhalten Sie von uns einen Reisesicherungsschein. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der 651 a ff BGB. Toleranz und Einfühlungsvermögen sollten Sie nicht nur dem Gastland, sondern auch bei Gruppenreisen den anderen Mitgliedern entgegenbringen. Ein gutes Gruppenklima vertieft die Erlebnisse und lässt “Ihre Reise” zu einer unvergesslichen Begegnungs- bzw. Erlebnisreise werden.

Mit der Anmeldung und der Zustellung des Reisevertrages und der Geschäftsbedingungen werden nach Unterzeichnung des Reisevertrages durch den Kunden ohne sofortigen und nachweisbaren Widerruf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden anerkannt und somit rechtskräftig.


16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Holters-Suedamerika ist Hennigsdorf bei Berlin.